Der 54-jährige Jan Hecker trat sein Amt als deutscher Botschafter in China lediglich zwei Wochen vor seinem Tod in Peking an. Er galt als wichtiger außenpolitischer Berater der Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Merkel zeigte sich „zutiefst erschüttert“ über den Tod Heckers. In ungewohnt persönlichen Worten beschrieb sie den Diplomaten als „hochgeschätzten langjährigen Berater von tiefer Menschlichkeit und herausragender Fachkenntnis“. Sie denke „voller Dankbarkeit an unsere Zusammenarbeit“ und sei „froh, mit ihm über Jahre so eng verbunden gewesen zu sein“. Ihr Mitgefühl gelte der Familie und weiteren Angehörigen des Verstorbenen. Hecker war verheiratet und hatte drei Kinder. (Quelle: arte/AFP)
Heckers Karrierestationen als Rechtsanwalt waren unter anderen die international aktiven Kanzleien Hengeler Mueller und Freshfields Bruckhaus Deringer, bis er zu Beginn der 2000er Jahre begann für das Bundesministerium des Innern und den deutschen Geheimdienst (Verfassungsschutz) zu arbeiten.
In seiner Funktion als Richter am Bundesverwaltungsgericht ab Ende 2011, war er ein Mitglied des 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes, das am 20. Februar 2013 in seinem Sinne eine Grundsatzentscheidung traf, die er als Beamter im Bundesinnenministerium 2006 durch einen Aufsatz in der Zeitschrift Deutsches Verwaltungsblatt unterstützte: Eine Ablehnung der Auskunftspflichten von Bundesbehörden auf Grund der Landespressegesetze.
In den Jahren 2015 bis 2017 leitete Jan Hecker den Koordinierungsstab zur Flüchtlingspolitik im Bundeskanzleramt. Im Jahr 2017 wurde er zum außenpolitischen Berater von Angela Merkel ernannt und übernahm fortan als Ministerialdirektor die Leitung der Abteilung Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik bis er Ende August 2021 die Position als Botschafter Deutschlands in der Volksrepublik China antrat.