Bei einem Umzug hat man viel im Kopf und denkt vor allem an den neuen Ort. Was häufig übersehen wird, ist die Abmeldung des alten Wohnsitzes. Anscheinend findet bei der Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes nicht automatisch die Abmeldung des alten Hauptwohnsitzes statt.
Es kann passieren, dass der alte Hauptwohnsitz in einen Nebenwohnsitz umgewandelt wird. In diesem Fall ist es möglich, dass weiterhin Kosten berechnet werden, z.B. die Abfallgebühren für eine Mülltonne, die per Person berechnet wird. Der so entstandene Nebenwohnsitz ist in der Regel weder Ihnen, noch dem Einwohnermeldeamt des neuen Hauptwohnsitzes bekannt, eine Benachrichtigung findet nicht immer statt. Die Abmeldung kann daher nur am alten Hauptwohnsitz, der nun ein Nebenwohnsitz geworden ist, stattfinden. Die Abmeldung ist schriftlich und vor Ort möglich.
Eine beispielhafte Übersicht und ein Formular zur Abmeldung des Wohnsitzes finden Sie hier für Berlin. Interessanterweise wird dort folgendes angegeben:
Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.