J1/J2-Visum für China
Journalistenvisum für Medienvertreter und Korrespondenten
⚠️ Strenge Vorschriften für Journalisten
Journalistische Tätigkeiten in China unterliegen strengen Regelungen. Das J-Visum ist nur für offizielle Medienvertreter und erfordert umfangreiche Vorbereitungen.
J1 vs. J2 Visum
J1-Visum (Residente Korrespondenten)
Aufenthaltsdauer: Langfristig (1+ Jahre)
Zweck: Dauerhafte Korrespondentenbüros
Familien: Angehörige können mitreisen
Verlängerung: Aufenthaltserlaubnis erforderlich
J2-Visum (Kurzzeitjournalisten)
Aufenthaltsdauer: Bis 180 Tage
Zweck: Reportagereisen, Dokumentationen
Geeignet für: Freie Journalisten, Kurzaufträge
Verlängerung: Begrenzt möglich
Besondere Anforderungen
Zusätzlich zu Standard-Visa-Dokumenten
- • Akkreditierung: Offizieller Presseausweis
- • Arbeitgeberbescheinigung: Von Medienunternehmen
- • Berichterstattungsplan: Detaillierte Projektbeschreibung
- • Einladung: Von chinesischen Medienpartnern oder Behörden
- • Zusätzliche Genehmigungen: Je nach Berichterstattungsgebiet
Alternative für Blogger/Influencer
Nicht-professionelle Content-Erstellung
Für Blogger, YouTuber und Social Media Influencer ist oft ein normales Touristenvisum ausreichend, solange keine kommerzielle Berichterstattung stattfindet.
- • L-Visum: Für Reiseblogs und private Dokumentation
- • M-Visum: Bei geschäftlichen Kooperationen
- • Beachten: Keine professionelle Nachrichtenberichterstattung
J-Visum Übersicht
Visa-Typ:J1/J2 (Journalisten)
J1 Aufenthalt:Langfristig (1+ Jahre)
J2 Aufenthalt:Bis 180 Tage
Bearbeitung:10-20 Werktage
Schwierigkeit:Hoch
Antragsstellen
Deutschland:
Österreich/Schweiz: