J1/J2-Visum für China

Journalistenvisum für Medienvertreter und Korrespondenten

⚠️ Strenge Vorschriften für Journalisten

Journalistische Tätigkeiten in China unterliegen strengen Regelungen. Das J-Visum ist nur für offizielle Medienvertreter und erfordert umfangreiche Vorbereitungen.

J1 vs. J2 Visum

J1-Visum (Residente Korrespondenten)

Aufenthaltsdauer: Langfristig (1+ Jahre)

Zweck: Dauerhafte Korrespondentenbüros

Familien: Angehörige können mitreisen

Verlängerung: Aufenthaltserlaubnis erforderlich

J2-Visum (Kurzzeitjournalisten)

Aufenthaltsdauer: Bis 180 Tage

Zweck: Reportagereisen, Dokumentationen

Geeignet für: Freie Journalisten, Kurzaufträge

Verlängerung: Begrenzt möglich

Besondere Anforderungen

Zusätzlich zu Standard-Visa-Dokumenten

  • Akkreditierung: Offizieller Presseausweis
  • Arbeitgeberbescheinigung: Von Medienunternehmen
  • Berichterstattungsplan: Detaillierte Projektbeschreibung
  • Einladung: Von chinesischen Medienpartnern oder Behörden
  • Zusätzliche Genehmigungen: Je nach Berichterstattungsgebiet

Alternative für Blogger/Influencer

Nicht-professionelle Content-Erstellung

Für Blogger, YouTuber und Social Media Influencer ist oft ein normales Touristenvisum ausreichend, solange keine kommerzielle Berichterstattung stattfindet.

  • L-Visum: Für Reiseblogs und private Dokumentation
  • M-Visum: Bei geschäftlichen Kooperationen
  • Beachten: Keine professionelle Nachrichtenberichterstattung

J-Visum Übersicht

Visa-Typ:J1/J2 (Journalisten)
J1 Aufenthalt:Langfristig (1+ Jahre)
J2 Aufenthalt:Bis 180 Tage
Bearbeitung:10-20 Werktage
Schwierigkeit:Hoch

Antragsstellen

Deutschland:

Österreich/Schweiz: