China-Visum und Schengen-Visum: Welcher Weg passt zur Reise?
Einreise nach China für Deutsche, Österreicher und Schweizer – und in den Schengen-Raum für chinesische Gäste
Nach China führen drei Wege: ohne Visum, mit Visum oder im Transit. Welcher passt, hängt von drei Fragen ab – wie lange die Reise dauert, was ihr Zweck ist und mit welchem Pass sie angetreten wird. Für die meisten Reisenden aus dem deutschsprachigen Raum ist die Antwort seit 2024 einfach: Bis zu 30 Tage Urlaub, Geschäftsreise oder Verwandtenbesuch brauchen kein Visum. Wer länger bleibt, arbeitet, studiert oder als Journalist einreist, beantragt vorab ein Visum bei einem Visazentrum. Wer nur umsteigt, nutzt den Transit.
Diese Seite ordnet die Möglichkeiten und verweist für jeden Weg auf die Detailseite mit Voraussetzungen, Unterlagen und Fristen. Sie behandelt außerdem die umgekehrte Richtung: Schengen-Visa für chinesische Staatsangehörige, die nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz reisen.
Brauche ich ein Visum? Die Entscheidung in vier Schritten
1. Bis zu 30 Tage, Tourismus, Geschäft, Familie, Transit: visafrei
Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der Schweiz reisen mit einem gewöhnlichen Reisepass für diese Zwecke bis zu 30 Tage ohne Visum ein. Die Regelung ist befristet und wurde zuletzt bis Ende 2026 verlängert; Stand, Bedingungen und Ausnahmen stehen auf der Seite Visafreie Einreise. Wer visafrei einreist, kann den Aufenthalt vor Ort nicht in ein Visum umwandeln – für längere Pläne ist das Visum vorher zu beantragen.
2. Länger als 30 Tage oder Arbeit, Studium, Journalismus: Visum
Der Visatyp richtet sich nach dem Zweck, nicht nach der Dauer allein (Übersicht unten). Der Antrag läuft über die Visazentren in Berlin, Frankfurt, Hamburg, München, Wien und Zürich; das Verfahren beschreibt die Seite Visum beantragen, die Unterlagen die Checkliste, die Kosten die Seite Gebühren.
3. Nur Umsteigen: 240-Stunden-Transit
Wer über China in ein drittes Land weiterreist, darf sich mit bestätigtem Weiterflug bis zu 240 Stunden ohne Visum in den zugelassenen Regionen aufhalten. Die Liste der Häfen und Regionen erweitert die Einwanderungsbehörde regelmäßig; Details auf der Seite Transit. Für Reisen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, gibt es das G-Visum.
4. In jedem Fall: Arrival Card und, bei längerem Aufenthalt, Aufenthaltstitel
Die Arrival Card füllen alle ausländischen Reisenden aus, ob mit oder ohne Visum – seit November 2025 auch vorab online. Wer mit Arbeits-, Studien- oder Familienvisum einreist, beantragt innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft einen Aufenthaltstitel; wer privat wohnt, meldet die Unterkunft binnen 24 Stunden. Beides erklärt die Seite Aufenthaltserlaubnis und Wohnsitzmeldung.
Die Visatypen nach Reisezweck
China vergibt Visa nach Buchstaben, die den Zweck bezeichnen. Die Ziffer dahinter unterscheidet lange (1) und kurze (2) Aufenthalte: Ein X1-Visum führt zum Aufenthaltstitel, ein X2-Visum deckt einen Sprachkurs von wenigen Monaten ab. Jede Karte führt zur Detailseite mit Unterlagen, Gültigkeit und typischen Fehlern.
L-Visum
Touristenvisum
Für Reisen, die länger als 30 Tage dauern oder für die die Visafreiheit nicht gilt.
M-Visum
Geschäftsvisum
Messen, Verhandlungen, Kundenbesuche – meist mit Einladung eines chinesischen Partners.
Z-Visum
Arbeitsvisum
Einreise zur Arbeitsaufnahme; die Arbeitserlaubnis beantragt der Arbeitgeber vorab.
X1 / X2-Visum
Studienvisum
X1 für Studium über 180 Tage, X2 für Sprachkurse und Kurzprogramme.
Q1 / Q2-Visum
Familienvisum
Für Angehörige chinesischer Staatsangehöriger oder von Ausländern mit Daueraufenthalt.
S1 / S2-Visum
Privatbesuch
Für Angehörige von Ausländern, die in China arbeiten oder studieren, und für private Zwecke.
G-Visum
Transitvisum
Für Durchreisen, die der 240-Stunden-Transit nicht abdeckt.
J1 / J2-Visum
Journalistenvisum
Für akkreditierte Korrespondenten und kurze Berichterstattung.
Antrag, Dauer und Kosten in Kürze
Visa für China werden nicht in der Botschaft, sondern in einem Visazentrum (CVASC) beantragt, das die Anträge für die Konsularabteilung entgegennimmt. Der Ablauf ist überall gleich: Onlineformular ausfüllen, Termin buchen, persönlich mit Pass, Foto und Unterlagen erscheinen, Fingerabdrücke abgeben, nach einigen Werktagen den Pass abholen. Welches Zentrum zuständig ist, hängt vom Wohnort ab; die Zentren nennen ihre Konsularbezirke selbst.
Die Gebühr setzt sich aus der Konsulargebühr und der Servicegebühr des Zentrums zusammen und hängt von Staatsangehörigkeit, Zahl der Einreisen und Bearbeitungsdauer ab. Weil sich diese Sätze ändern, führt CHINANETZ sie auf einer eigenen Seite mit Stand und Quelle: Visagebühren. Die häufigsten Fragen zu Fristen, Fotos, Einladungen und abgelehnten Anträgen beantwortet die Visa-FAQ.
Nach Staatsangehörigkeit und Wohnort
Die Visaregeln Chinas gelten für Deutsche, Österreicher und Schweizer gleich; Unterschiede gibt es bei den zuständigen Zentren, den Gebühren in Landeswährung und den Reisehinweisen der eigenen Außenministerien. Die drei Länderseiten fassen das zusammen.
Aus dem deutschsprachigen Raum nach China
Aus China in den Schengen-Raum
Chinesische Staatsangehörige brauchen für Deutschland, Österreich und die Schweiz ein Schengen-Visum (Typ C für bis zu 90 Tage in 180 Tagen) oder ein nationales Visum (Typ D) für Studium, Arbeit und Familiennachzug. Beantragt wird es bei der Vertretung des Landes, das Hauptreiseziel ist; Einladungen aus dem deutschsprachigen Raum sind ein häufiger Anlass, weshalb die Seiten auch für Gastgeber geschrieben sind.
Typische Fehler, die Zeit kosten
- Visafrei einreisen und bleiben wollen. Die 30 Tage lassen sich vor Ort nicht verlängern und nicht in ein Arbeits- oder Studienvisum umwandeln. Wer eine Stelle oder einen Studienplatz hat, reist mit dem passenden Visum ein.
- Zum falschen Zentrum fahren. Die Visazentren nehmen nur Anträge aus ihrem Konsularbezirk an. Drei der sechs Zentren sind 2025 umgezogen; die Adressen auf den CVASC-Seiten dieser Site sind gegen die offiziellen Kontaktseiten geprüft.
- Arrival Card vergessen. Sie ist keine Formalität des Visums, sondern der Einreise. Vorab online ausgefüllt spart sie Zeit an der Grenze.
- Meldepflicht in Privatunterkünften übersehen. Hotels melden ihre Gäste selbst; wer bei Freunden oder in einer Wohnung übernachtet, muss sich binnen 24 Stunden registrieren – in Pilotregionen auch online.
Visazentren und Vertretungen
Chinesische Visazentren (CVASC)
Quellen
Stand: September 2026. Änderungen vorbehalten.
- Policy Interpretations und Mitteilungen (National Immigration Administration (NIA, 国家移民管理局); laufend) · Quellenprofil
- Chinese Visa Application Service Center (CVASC) (Visazentren im Auftrag der chinesischen Auslandsvertretungen; laufend) · Quellenprofil
- Gesetz über die Verwaltung der Ein- und Ausreise (出境入境管理法) (Nationaler Volkskongress der VR China; in Kraft seit 1. Juli 2013; Änderungen selten) · Quellenprofil
- Reise- und Sicherheitshinweise China (Auswärtiges Amt; laufend, mit Datum der letzten Änderung) · Quellenprofil
- Reiseinformation China (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA); laufend) · Quellenprofil
- Reisehinweise China (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA); laufend) · Quellenprofil
- Visakodex und Schengen-Visumgebühren (Europäische Kommission, Generaldirektion Migration und Inneres; Gebührenänderungen per Verordnung) · Quellenprofil
Wie CHINANETZ Quellen auswählt und prüft: Recherche und Quellen.
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