Apostille für China: Dokumente beglaubigen lassen

Für Deutschland, Österreich und die Schweiz · Stand der Regeln: Beitritt Chinas zum Apostille-Übereinkommen, in Kraft seit 7. November 2023

Wer ein Zeugnis, eine Heiratsurkunde oder eine Vollmacht aus dem deutschsprachigen Raum in China vorlegen will, braucht seit dem 7. November 2023 eine Apostille – den Stempel einer Behörde des Ausstellungsstaates, der die Echtheit der Unterschrift bestätigt. An diesem Tag trat das Haager Apostille-Übereinkommen für China in Kraft. Der frühere Weg, die konsularische Legalisation über die chinesische Botschaft oder ein Generalkonsulat, ist für öffentliche Urkunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz damit entfallen. Umgekehrt gilt dasselbe: Chinesische Urkunden erhalten in China eine Apostille und werden damit hierzulande anerkannt.

Apostille und Legalisation: der Unterschied

Apostille

Ein einheitlicher Vermerk nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Eine Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Befugnis der unterzeichnenden Person und gegebenenfalls das Siegel. Danach ist die Urkunde in allen Vertragsstaaten ohne weiteren Schritt verwendbar. Eine Botschaft ist nicht beteiligt.

Legalisation

Das ältere Verfahren für Staaten außerhalb des Übereinkommens: Nach einer Vorbeglaubigung im Herkunftsland bestätigt die Konsularbeamtin oder der Konsularbeamte des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, die Echtheit. Für China war das bis November 2023 der Weg; die deutschen Vertretungen in China führen seither keine Legalisationen mehr durch, und für Urkunden nach China ist der Gang zur chinesischen Vertretung nicht mehr vorgesehen.

Beides ist von der Beglaubigung einer Kopie oder einer Unterschrift durch ein Notariat oder eine Gemeinde zu unterscheiden: Die Apostille setzt eine öffentliche Urkunde oder eine solche Beglaubigung voraus und kommt danach. Die Apostille bestätigt nie den Inhalt einer Urkunde und ersetzt keine Übersetzung.

Für welche Urkunden das relevant ist

Die Apostille kommt ins Spiel, sobald eine chinesische Stelle eine Urkunde aus dem Ausland als echt anerkennen soll. Typische Fälle aus dem deutschsprachigen Raum:

  • Studium und Arbeit: Abitur- und Maturazeugnisse, Bachelor-, Master- und Diplomurkunden, Promotionsurkunden, Führungszeugnisse – häufig verlangt für Arbeitsvisa und Hochschulzulassung; die Visaseiten zu Arbeit und Studium nennen, wann sie gefordert werden.
  • Familie: Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden, etwa für Eheschließungen, Familienvisa oder Erbangelegenheiten – siehe Familienvisum.
  • Unternehmen: Handelsregisterauszüge, Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten und notarielle Urkunden für Gründung, Vertretung oder Registeränderungen in China.
  • Weitere: ärztliche Bescheinigungen, Nachweise für Adoptionen, Erklärungen vor Notar.

Ob eine Apostille im Einzelfall nötig ist und ob dazu eine beglaubigte Übersetzung ins Chinesische gehört, legt die annehmende Stelle in China fest – Hochschule, Arbeitgeber, Registerbehörde oder Standesamt. Vor dem Behördengang dort nachfragen spart einen zweiten Antrag.

Wer die Apostille ausstellt: Deutschland, Österreich, Schweiz

Zuständig ist nie eine Botschaft, sondern eine Behörde des Ausstellungsstaates – und welche, hängt von der Urkundenart ab. Die Zuordnung unten folgt den amtlichen Übersichten der drei Länder; Adressen, Gebühren und Bearbeitungszeiten stehen bei der jeweiligen Stelle.

Deutschland

UrkundenartApostillebehörde
Urkunden von BundesbehördenBundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA); Ausnahmen für Urkunden des Patentamts
Gerichtliche und notarielle UrkundenJustizministerien beziehungsweise Senatsverwaltungen für Justiz, Land- oder Amtsgerichtspräsidenten – je nach Bundesland
Verwaltungsurkunden (Zeugnisse, Standesamt, Melderegister)Regierungspräsidien, Innenministerien oder Landesämter – je nach Bundesland

Welche Stelle im eigenen Bundesland zuständig ist, führt das Auswärtige Amt in seiner Übersicht zum Urkundenverkehr auf.

Österreich

UrkundenartApostillebehörde
Urkunden von BundesbehördenLegalisierungsbüro des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten
Gerichtliche und notarielle UrkundenPräsidium des Landesgerichts, das in Zivilsachen in erster Instanz zuständig ist
Urkunden der Landes- und GemeindeverwaltungLandeshauptfrau oder Landeshauptmann beziehungsweise Beglaubigungsstelle des Amts der Landesregierung

Das Außenministerium bietet für bestimmte Urkunden eine elektronische Apostille an; Einzelheiten auf der BMEIA-Seite zu Beglaubigungen.

Schweiz

UrkundenartApostillebehörde
Urkunden des Bundes, der Schweizer Vertretungen und ausländischer Vertretungen in der SchweizSchweizerische Bundeskanzlei, Bern
Kantonale und kommunale Urkunden, notarielle BeglaubigungenStaatskanzlei oder die für Beglaubigungen zuständige Stelle des Kantons

Die Schweizer Botschaft und die Konsulate im Ausland dürfen keine Apostillen anbringen; die Schweiz ist dem Übereinkommen 1973 beigetreten.

Chinesische Urkunden für Deutschland, Österreich und die Schweiz

In der Gegenrichtung stellt das chinesische Außenministerium die Apostille aus, außerdem die von ihm beauftragten Außenämter der Provinzen und Städte für Urkunden aus ihrem Gebiet. Eine chinesische Urkunde mit Apostille wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz ohne Beteiligung der dortigen Vertretungen anerkannt; die deutschen Auslandsvertretungen in China weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie weder legalisieren noch selbst Apostillen erteilen können. Das Außenministerium bietet eine Online-Prüfung an, mit der sich eine chinesische Apostille anhand ihrer Nummer verifizieren lässt. Hongkong und Macau gehören dem Übereinkommen seit Langem mit eigenen Apostillebehörden an; Urkunden von dort laufen nicht über das Festland.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Bei der annehmenden Stelle in China klären, welche Urkunde in welcher Form verlangt wird: Original oder beglaubigte Kopie, mit oder ohne Übersetzung.
  2. Die Urkunde vorbereiten: Bei Kopien und Unterschriften zuerst die Beglaubigung durch Notariat oder Gemeinde; Originale von Behörden und Gerichten brauchen das nicht.
  3. Die Apostille beantragen bei der Behörde, die oben für die Urkundenart genannt ist – persönlich, per Post oder, wo angeboten, elektronisch.
  4. Übersetzen lassen, falls verlangt, nach der Apostille, damit der Vermerk mitübersetzt wird. Dann die Urkunde in China einreichen.

Diese Seite beschreibt das Verfahren, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Fragen zur Anerkennung einer bestimmten Urkunde ist die Stelle in China zuständig, die sie verlangt; für den Antrag die genannte Apostillebehörde. Die chinesischen Vertretungen im deutschsprachigen Raum sind auf den Botschaftsseiten verzeichnet.

Häufige Fragen

Brauche ich für China jetzt eine Apostille oder eine Legalisation?

Für öffentliche Urkunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz seit dem 7. November 2023 die Apostille. Die konsularische Legalisation durch chinesische Vertretungen ist für diese Urkunden entfallen; die deutschen Vertretungen in China legalisieren ebenfalls nicht mehr. Ob eine Stelle in China die Apostille überhaupt verlangt, entscheidet diese Stelle – Hochschule, Arbeitgeber, Standesamt oder Registerbehörde.

Was bestätigt die Apostille eigentlich?

Die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in der die unterzeichnende Person gehandelt hat, und gegebenenfalls das Siegel der Urkunde. Sie bestätigt nicht den Inhalt. Eine Übersetzung ist nicht Teil der Apostille; ob eine beglaubigte Übersetzung ins Chinesische nötig ist, sagt die annehmende Stelle.

Wer stellt die Apostille aus?

Immer eine Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat – nie eine Botschaft. In Deutschland je nach Urkunde das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, die Landesjustizverwaltungen und Landgerichtspräsidenten oder die Regierungspräsidien und Innenministerien; in Österreich das Legalisierungsbüro des Außenministeriums, die Präsidien der Landesgerichte oder die Landeshauptleute; in der Schweiz die Bundeskanzlei oder die Staatskanzlei des Kantons.

Wie erkenne ich eine echte chinesische Apostille?

Chinesische Apostillen stellen das Außenministerium und die von ihm beauftragten Außenämter der Provinzen und Städte aus. Das Außenministerium betreibt dafür eine Online-Prüfung, über die sich eine Apostille anhand ihrer Nummer verifizieren lässt; der Link steht in der HCCH-Behördenliste.

Was kostet die Apostille und wie lange dauert es?

Beides legt die ausstellende Behörde fest, und beides unterscheidet sich zwischen Bundesländern, Kantonen und Urkundenarten. Verlässliche Angaben stehen nur auf der Seite der jeweils zuständigen Stelle; diese Site nennt deshalb keine Beträge.

Quellen

Stand: September 2026. Änderungen vorbehalten.

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