Amtliche QuelleChinesisch · Englisch
Staatliche Devisenverwaltung der Volksrepublik China, Peking
Erscheint: Devisenreserven monatlich, Zahlungsbilanz vierteljährlich
Die 1979 gegründete Devisenverwaltung ist der Zentralbank zugeordnet und regelt den Devisenverkehr: Regeln für Konten, Überweisungen und Kapitalverkehr, Verwaltung der Devisenreserven, Zahlungsbilanzstatistik. Für Unternehmen ist sie die Stelle hinter jeder Frage, ob und wie Geld in Renminbi ins Ausland darf.
- Geeignet für:
- Regeln des Devisenverkehrs, Devisenreserven, Zahlungsbilanz, Direktinvestitionsstatistik.
- Zu beachten:
- Englische Seite mit Verzögerung gegenüber der chinesischen; Rundschreiben sind oft nur auf Chinesisch vollständig.
- Zielgruppen:
- Unternehmen, Analystinnen und Analysten
Link und Beschreibung geprüft am 14.09.2026.
Amtliche QuelleChinesisch · Englisch
Wertpapieraufsicht der Volksrepublik China, Peking
Die 1992 gegründete Wertpapieraufsicht beaufsichtigt die Börsen Shanghai, Shenzhen und Peking, die Emittenten und die Wertpapierhäuser des Festlands. Ihre englische Seite führt Gesetze, Regeln und Mitteilungen zu Börsengängen und zum Marktzugang für ausländische Anleger.
- Geeignet für:
- Regelwerk der Festlandbörsen, Zulassungsregeln, Programme für ausländische institutionelle Anleger (QFII).
- Zu beachten:
- Zuständig nur für das Festland; Hongkong hat mit der Securities and Futures Commission eine eigene Aufsicht.
- Zielgruppen:
- Unternehmen, Analystinnen und Analysten
Link und Beschreibung geprüft am 14.09.2026.
Amtliche QuelleChinesisch · Englisch (Übersetzungen)
Nationaler Volkskongress der VR China
Erscheint: in Kraft seit 1. Juli 2013; Änderungen selten
Das Rahmengesetz regelt Visa, Aufenthaltstitel, Meldepflichten und Sanktionen für Ausländer in China. Die 30-Tage-Frist für den Aufenthaltstitel, die Gültigkeitsspannen und die 24-Stunden-Meldung der Unterkunft stehen hier, nicht in Durchführungsbestimmungen.
- Geeignet für:
- Rechtsgrundlage für Aufenthaltstitel, Meldepflicht, Bußgeldrahmen; Zitate mit Artikelnummer.
- Zu beachten:
- Ein Gesetz nennt Rahmen, nicht Praxis; Unterlagen und Bearbeitungsdauer legen die örtlichen Ausländerbehörden fest. Der Gesetzestext ist in der Datenbank des Volkskongresses unter 出境入境管理法 zu finden; englische Übersetzungen sind inoffiziell.
- Zielgruppen:
- Unternehmen, Studierende und Lehrende, Analystinnen und Analysten
Link und Beschreibung geprüft am 13.09.2026.
Amtliche QuelleChinesisch · Englisch
National Immigration Administration (NIA, 国家移民管理局)
Erscheint: laufend
Die Einwanderungsbehörde veröffentlicht die Verfahrensregeln, die Reisende direkt betreffen: visumfreie Einreise, 240-Stunden-Transit, Arrival Card, Online-Meldung der Unterkunft. Jede Erweiterung des Transitprogramms und jede Pilotregion wird hier zuerst bekannt gemacht.
- Geeignet für:
- Aktueller Stand von Visafreiheit, Transit und Meldepflichten mit Datum der Regelung.
- Zu beachten:
- Die englische Seite ist knapper als die chinesische; bei Zweifeln die chinesische Mitteilung suchen. Regeln gelten oft ab einem Stichtag – das Datum immer mitzitieren.
- Zielgruppen:
- Reisende, Unternehmen, Medien
Link und Beschreibung geprüft am 13.09.2026.
Amtliche QuelleDeutsch · Englisch · Chinesisch
Visazentren im Auftrag der chinesischen Auslandsvertretungen
Erscheint: laufend
Die Visazentren in Berlin, Frankfurt, Hamburg, München, Wien und Zürich nehmen die Anträge entgegen. Ihre Seiten nennen Adresse, Öffnungszeiten, Gebühren, Zuständigkeitsbezirke und Formulare – die einzige verbindliche Quelle für diese Angaben.
- Geeignet für:
- Antragstellung im deutschsprachigen Raum: wohin, wann, mit welchen Unterlagen, zu welchen Gebühren.
- Zu beachten:
- Drei der sechs Zentren sind 2025 umgezogen; ältere Adressen in Reiseführern und auf Karten sind falsch. Gebühren unterscheiden sich nach Staatsangehörigkeit und Bearbeitungsdauer.
- Zielgruppen:
- Reisende, Unternehmen
Link und Beschreibung geprüft am 13.09.2026.
Amtliche QuelleDeutsch · Chinesisch
Botschaft der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland
Erscheint: laufend
Die Botschaft und die Generalkonsulate in Frankfurt, Hamburg, München und Düsseldorf veröffentlichen Konsularmitteilungen: Visabestimmungen, Legalisation, Umzüge der Visazentren, Feiertagsschließungen. Für Österreich und die Schweiz gelten die Seiten der Botschaften in Wien und Bern entsprechend.
- Geeignet für:
- Amtliche Mitteilungen zu Visa und Beglaubigungen, Zuständigkeit der Konsularbezirke.
- Zu beachten:
- Mitteilungen werden nicht immer zurückgezogen, wenn sie überholt sind; auf das Datum achten und mit der NIA abgleichen.
- Zielgruppen:
- Reisende, Unternehmen
Link und Beschreibung geprüft am 13.09.2026.
Amtliche QuelleDeutsch
Auswärtiges Amt
Erscheint: laufend, mit Datum der letzten Änderung
Das Auswärtige Amt fasst für deutsche Staatsangehörige Einreisebestimmungen, Gesundheitshinweise, Zoll und rechtliche Besonderheiten zusammen und aktualisiert die Seite mit sichtbarem Datum. Die Vertretungen in China (Peking, Shanghai, Guangzhou, Chengdu, Shenyang) sind dort verlinkt.
- Geeignet für:
- Deutsche Sicht auf Einreise und Aufenthalt, Konsularschutz, Notfallnummern.
- Zu beachten:
- Die Hinweise sind Empfehlungen des Ministeriums und ersetzen nicht die chinesischen Regeln; bei Visafragen gilt die chinesische Seite.
- Zielgruppen:
- Reisende, Medien
Link und Beschreibung geprüft am 13.09.2026.
Amtliche QuelleDeutsch
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA)
Erscheint: laufend
Das österreichische Außenministerium veröffentlicht die Reiseinformation mit Sicherheitsstufe, Einreise- und Zollhinweisen und den Kontaktdaten der Botschaft in Peking sowie der Generalkonsulate in Shanghai, Guangzhou, Hongkong und Chengdu.
- Geeignet für:
- Österreichische Staatsangehörige: Einreise, Konsularschutz, Vertretungen.
- Zu beachten:
- Die Struktur ähnelt dem deutschen Angebot; Regeln zur Visafreiheit gelten für Österreich gleich, Gebühren und Zentren aber nicht.
- Zielgruppen:
- Reisende
Link und Beschreibung geprüft am 13.09.2026.
Amtliche QuelleDeutsch · Französisch · Italienisch
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Erscheint: laufend
Das EDA führt Reisehinweise, die Vertretungen (Botschaft Peking, Generalkonsulate Shanghai, Guangzhou, Hongkong; Chengdu vorübergehend geschlossen) und die Regeln für Schweizer Staatsangehörige zusammen.
- Geeignet für:
- Schweizer Staatsangehörige: Einreise, Vertretungen, Konsularschutz.
- Zu beachten:
- Statusänderungen einzelner Vertretungen (Schließung, Wiedereröffnung) stehen nur hier verlässlich.
- Zielgruppen:
- Reisende
Link und Beschreibung geprüft am 13.09.2026.
Amtliche QuelleEnglisch · Deutsch (Rechtstexte)
Europäische Kommission, Generaldirektion Migration und Inneres
Erscheint: Gebührenänderungen per Verordnung
Die EU-Seite zur Visumpolitik erklärt den Schengen-Visakodex, die einheitliche Gebühr und die Regeln für Kurzaufenthalte – die Grundlage für chinesische Reisende, die nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz wollen.
- Geeignet für:
- Umgekehrte Richtung: Schengen-Visum für chinesische Staatsangehörige, Gebühr, Bearbeitungsfristen.
- Zu beachten:
- Die Schweiz wendet den Kodex als Schengen-Staat an, ist aber kein EU-Mitglied; Antragsstellen sind die Vertretungen der drei Länder in China.
- Zielgruppen:
- Unternehmen, Reisende
Link und Beschreibung geprüft am 13.09.2026.
Amtliche QuelleDeutsch · Französisch · Italienisch
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) / SECO
Erscheint: anlassbezogen
Der Bund informiert über Stand und Inhalt des Freihandelsabkommens mit China, das seit 2014 in Kraft ist und dessen Modernisierung im August 2026 ausverhandelt wurde. Die Medienmitteilungen nennen Zollsenkungen, Übergangsfristen und den Zeitplan der Genehmigung.
- Geeignet für:
- Verbindlicher Stand des Abkommens, Zollvorteile für Schweizer Exporteure, Zeitplan.
- Zu beachten:
- Ein ausverhandeltes Abkommen ist noch nicht in Kraft; für die Anwendung gilt der Text nach Unterzeichnung und Genehmigung.
- Zielgruppen:
- Unternehmen, Analystinnen und Analysten, Medien
Link und Beschreibung geprüft am 13.09.2026.
Amtliche QuelleEnglisch · Französisch
Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH), Den Haag
Erscheint: laufend bei Beitritten
Die Statustabelle des Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 nennt für jeden Vertragsstaat Beitritt und Inkrafttreten – für China den Beitritt am 8. März 2023 und das Inkrafttreten am 7. November 2023 – und verlinkt die Liste der Behörden, die Apostillen ausstellen dürfen. Das ist die Stelle, an der sich jede Aussage über „Apostille ja oder nein“ prüfen lässt.
- Geeignet für:
- Ob ein Land dem Übereinkommen angehört, seit wann, und wer dort Apostillen ausstellt (für China: Außenministerium und beauftragte Außenämter der Provinzen).
- Zu beachten:
- Die Tabelle sagt nichts darüber, ob eine bestimmte annehmende Stelle eine Apostille verlangt oder zusätzlich eine Übersetzung – das entscheidet die Stelle selbst.
- Zielgruppen:
- Unternehmen, Studierende und Lehrende, Reisende
Link und Beschreibung geprüft am 14.09.2026.
Amtliche QuelleDeutsch
Auswärtiges Amt, Berlin
Erscheint: bei Änderungen aktualisiert (Stand März 2026)
Das Auswärtige Amt erklärt den Unterschied zwischen Legalisation und Apostille und nennt die deutschen Apostillebehörden: das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten für Bundesurkunden, in den Ländern je nach Urkundenart die Justizministerien und Landgerichtspräsidenten oder die Regierungspräsidien und Innenministerien.
- Geeignet für:
- Welche deutsche Behörde eine Apostille auf welche Urkunde setzt; Abgrenzung Apostille, Legalisation, Beglaubigung.
- Zu beachten:
- Die Zuständigkeit ist Ländersache und ändert sich; vor dem Antrag die Liste des jeweiligen Bundeslands prüfen.
- Zielgruppen:
- Unternehmen, Studierende und Lehrende, Reisende
Link und Beschreibung geprüft am 14.09.2026.
Amtliche QuelleDeutsch
Auswärtiges Amt, Botschaft Peking
Die deutschen Auslandsvertretungen in China erklären, dass China dem Apostille-Übereinkommen mit Wirkung zum 7. November 2023 beigetreten ist, dass sie seither keine Legalisationen mehr durchführen und selbst keine Apostillen erteilen können. Die Seite ist der Beleg dafür, dass der alte Weg über das Konsulat geschlossen ist.
- Geeignet für:
- Verfahren für deutsche Urkunden in China und chinesische Urkunden in Deutschland aus Sicht der deutschen Vertretungen.
- Zu beachten:
- Nennt die chinesischen Apostillebehörden nicht namentlich; dafür die HCCH-Liste verwenden.
- Zielgruppen:
- Unternehmen, Studierende und Lehrende
Link und Beschreibung geprüft am 14.09.2026.
Amtliche QuelleDeutsch
oesterreich.gv.at, Bundesministerium für Finanzen / BMEIA
Das Amtsportal nennt die österreichischen Apostillebehörden: das Legalisierungsbüro des Außenministeriums für Bundesurkunden, die Präsidien der Landesgerichte für gerichtliche und notarielle Urkunden, die Landeshauptleute beziehungsweise die Beglaubigungsstellen der Ämter der Landesregierungen für Verwaltungsurkunden.
- Geeignet für:
- Zuständige Stelle für eine österreichische Urkunde, die in China verwendet werden soll.
- Zu beachten:
- Gebühren stehen nicht auf der Seite; sie richten sich nach der jeweiligen Behörde.
- Zielgruppen:
- Unternehmen, Studierende und Lehrende, Reisende
Link und Beschreibung geprüft am 14.09.2026.
Amtliche QuelleDeutsch · Französisch · Italienisch
Schweizerische Bundeskanzlei, Bern
Die Bundeskanzlei apostilliert Unterschriften der Bundesverwaltung, der Schweizer Vertretungen, ausländischer Vertretungen in der Schweiz und der kantonalen Staatskanzleien; für kantonale Urkunden verweist sie auf die Adressliste der zuständigen kantonalen Stellen. Die Seite erklärt, dass für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens die Apostille die konsularische Beglaubigung ersetzt.
- Geeignet für:
- Zuständige Stelle für eine Schweizer Urkunde, die in China verwendet werden soll; Unterschied Apostille und Überbeglaubigung.
- Zu beachten:
- Kantonale Urkunden laufen über die Staatskanzlei des Kantons; die Schweizer Vertretungen im Ausland stellen keine Apostillen aus.
- Zielgruppen:
- Unternehmen, Studierende und Lehrende, Reisende
Link und Beschreibung geprüft am 14.09.2026.
Amtliche QuelleChinesisch · Englisch
National Immigration Administration (NIA)
Erscheint: laufend
Die Einwanderungsbehörde betreibt die Online-Arrival-Card, erklärt die visumfreie Einreise und die Meldung der Unterkunft und veröffentlicht die Liste der Häfen und Regionen für den 240-Stunden-Transit.
- Geeignet für:
- Arrival Card vorab ausfüllen, Voraussetzungen der Visafreiheit, Transitregeln mit Stand.
- Zu beachten:
- Regeln mit Stichtag; Fluggesellschaften wenden sie teils strenger an als die Behörde. Das Datum der Mitteilung nennen.
- Zielgruppen:
- Reisende
Link und Beschreibung geprüft am 13.09.2026.