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Einfuhr aus China: Zoll in EU und Schweiz Schritt für Schritt

Zehn Schritte der Einfuhr aus China in EU und Schweiz: Registrierung, Tarifnummer, Zollwert, Abgaben, Anmeldung, Präferenzen, Produktsicherheit, Kleinsendungen.

Stand der Angaben: Oktober 2026. Fristen, Raten und Regeln ändern sich laufend; verbindliche Handels- und Zollzahlen veröffentlichen die Zollverwaltung GACC und das Nationale Statistikamt.

Wer Waren aus China in die EU oder in die Schweiz einführt, durchläuft denselben Ablauf in zwei Zollgebieten: Registrierung, Tarifnummer, Zollwert, Abgaben und Anmeldung, dazu Präferenzen, Produktsicherheit und die Dokumente. In der EU gilt ein Zollrecht mit nationalen Systemen, ATLAS in Deutschland und e-zoll in Österreich; die Schweiz und Liechtenstein bilden ein eigenes Zollgebiet mit e-dec und Passar und einem Freihandelsabkommen mit China. Den größten Teil der Arbeit übernimmt der Spediteur oder Zollagent, die Verantwortung für Tarifnummer, Wert und Ursprung bleibt beim Importeur.

Zwei Zollgebiete, ein Ablauf

In der EU gelten der Zollkodex der Union und der Gemeinsame Zolltarif für alle Mitgliedstaaten; Deutschland und Österreich unterscheiden sich nur in Systemen, Behörden und Umsatzsteuersätzen. Die Abgaben entstehen dort, wo die Ware in den freien Verkehr geht; eine in Hamburg oder Rotterdam verzollte Sendung bewegt sich danach frei nach Wien oder Berlin. Welche Häfen und Korridore in Frage kommen, zeigen die Routen.

Die Schweiz ist nicht Teil der EU-Zollunion: Einfuhren laufen über das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit nach Schweizer Recht, mit eigener Tarifnummer, Einfuhrsteuer statt Einfuhrumsatzsteuer und dem Freihandelsabkommen mit China seit 2014; Liechtenstein gehört zum Zollgebiet der Schweiz. Sendungen, die über Rotterdam, Antwerpen oder Hamburg in die Schweiz gelangen, laufen im Versandverfahren bis zur Schweizer Grenze, die Verzollung folgt dort.

Zehn Schritte

  1. 1Registrierung: EORI-Nummer in der EU, UID und Zollkonto in der Schweiz

    EUDeutschlandÖsterreichSchweiz

    Jede Zollanmeldung braucht eine Kennung des Beteiligten. In der EU ist das die EORI-Nummer, die EU-weit gilt; in Deutschland vergibt sie die Generalzolldirektion über das Zoll-Portal, in Österreich das Finanzministerium über das Portal Zoll. In der Schweiz identifiziert die UID; für die elektronische Anmeldung ist eine Registrierung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit nötig.

    • •EORI-Nummer vor der ersten Sendung beantragen; die Bearbeitung dauert Wochen, Antrag und Sendebestätigung bis dahin aufbewahren
    • •Deutschland: seit 1. Oktober 2026 nur über das Zoll-Portal mit ELSTER-Konto; Papierformulare nur im Ausfallverfahren
    • •Österreich: Selbstregistrierung über das Portal Zoll des Finanzministeriums, Pflicht für Importeure und Anmelder mit Sitz im Zollgebiet
    • •Schweiz: Registrierung für e-dec Import und Passar über die UID; ein Zollkonto (ZAZ) erlaubt die elektronische Veranlagungsverfügung und die spätere Zahlung
    • •Unternehmen außerhalb der EU erhalten die EORI-Nummer des EU-Staats ihrer ersten Zolltätigkeit, zum Beispiel Schweizer Importeure mit Lager in der EU

    Tipp: Die EORI-Nummer gehört in jeden Frachtauftrag und in die Handelsrechnung, damit der Spediteur die Einfuhranmeldung ohne Rückfragen abgeben kann.

    Quellen: Generalzolldirektion (Zoll online), Bonn · Generalzolldirektion (Zoll online), Bonn · Bundesministerium für Finanzen (BMF), Zoll, Wien · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Bern

  2. 2Zolltarifnummer bestimmen: EZT-online, TARIC und Tares

    EUSchweiz

    Die Warennummer entscheidet über Zollsatz, Verbote, Genehmigungen und Zusatzzölle. Die ersten sechs Stellen folgen weltweit dem Harmonisierten System; die EU ergänzt sie bei der Einfuhr auf elf Stellen (Codenummer), die Schweiz führt eigene Tarifnummern im elektronischen Zolltarif Tares. Die Einreihung ist Sache des Importeurs, nicht des Lieferanten in China.

    • •EZT-online der deutschen Zollverwaltung: Stichwortsuche, Drittlandszollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Genehmigungspflichten je Codenummer
    • •TARIC der EU-Kommission als Alternative mit zehnstelliger Nummer; Österreich nutzt denselben Gemeinsamen Zolltarif
    • •Schweiz: Tares nennt Zollansatz je Land, Präferenz, Mehrwertsteuersatz und Bewilligungen; Industriewaren sind seit 1. Januar 2024 zollfrei
    • •Bei Zweifeln eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragen (vZTA in Deutschland, VZTA in Österreich), bevor regelmäßige Importe anlaufen
    • •Antidumping- und Ausgleichszölle, etwa auf Elektroautos aus China, hängen an Warennummer, Ursprung und Hersteller

    Tipp: Die Nummer des Lieferanten ist nur ein Vorschlag: Falsche Einreihung führt zu Nachforderungen und bei Vorsatz zu Strafverfahren; der Importeur haftet.

    Quellen: Generalzolldirektion (Zoll online), Bonn · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Bern · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Bern · Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes, Wien · Europäische Kommission, Amtsblatt der EU (EUR-Lex)

  3. 3Zollwert und Bemessungsgrundlage

    EUSchweiz

    Die Abgaben richten sich nach dem Zollwert. In der EU ist das in der Regel der Transaktionswert, also der gezahlte Preis zuzüglich der Kosten bis zur EU-Grenze wie Fracht und Versicherung; die Einfuhrumsatzsteuer wird auf Zollwert plus Zoll erhoben. In der Schweiz zählen zum Steuerwert das Entgelt oder der Marktwert und alle Kosten bis zum Bestimmungsort einschließlich der Zollabgaben.

    • •Lieferbedingung beachten: Bei FOB kommen Seefracht und Versicherung zum Zollwert hinzu, bei CIF sind sie im Preis enthalten
    • •Rabatte, Lizenzgebühren, kostenlose Beistellungen und Provisionen wirken auf den Zollwert; die Handelsrechnung muss sie erkennen lassen
    • •Fremdwährungen rechnet der Zoll zu amtlichen Kursen um, in der Schweiz zum Devisenkurs des letzten Börsentags vor Entstehung der Steuerschuld
    • •Kostenlose Muster und Ersatzlieferungen werden in der Schweiz zum Marktwert besteuert; die EU verlangt auch hier einen Zollwert
    • •Ab höheren Sendungswerten verlangt der deutsche Zoll eine gesonderte Zollwertanmeldung; die Schwelle steht auf den Seiten der Zollverwaltung

    Tipp: Fracht und Versicherung auf der Rechnung getrennt ausweisen; dann lässt sich der Zollwert ohne Schätzung bilden.

    Quellen: Generalzolldirektion (Zoll online), Bonn · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Bern

  4. 4Abgaben: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Einfuhrsteuer

    EUDeutschlandÖsterreichSchweiz

    Bei der Einfuhr aus China fallen der Drittlandszoll nach Warennummer und die Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes an, in Deutschland und Österreich zum jeweiligen Regelsatz oder ermäßigten Satz, in der Schweiz die Einfuhrsteuer zum Normalsatz oder reduzierten Satz. Unternehmen ziehen die Einfuhrumsatzsteuer in der Regel als Vorsteuer ab; dazu kommen Verbrauchsteuern und Zusatzzölle.

    • •Deutschland: Einfuhrumsatzsteuer auf Zollwert plus Zoll plus Verbrauchsteuern; Befreiung möglich, wenn die Ware direkt in einen anderen EU-Staat weitergeliefert wird
    • •Österreich: Einfuhrumsatzsteuer über die Zollanmeldung oder das Verfahren nach dem Umsatzsteuergesetz, für Fernverkäufe die IOSS-Regelung
    • •Schweiz: Einfuhrsteuer auf allen Sendungen, auch auf kostenlosen; Bagatellbeträge werden nicht erhoben, Vorsteuerabzug für steuerpflichtige Unternehmen
    • •Zusatzzölle kommen zum Regelzoll hinzu: Antidumpingzölle je Warengruppe, Ausgleichszölle auf batterieelektrische Pkw aus China seit Oktober 2024
    • •Die Sätze und Schwellen stehen in den amtlichen Veröffentlichungen; bei DDP trägt der Verkäufer die Abgaben, bei DAP der Importeur

    Tipp: Zahlungsaufschub oder Zollkonto beantragen, damit Abgaben gesammelt und nicht je Sendung am Schalter beglichen werden.

    Quellen: Generalzolldirektion (Zoll online), Bonn · Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes, Wien · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Bern · Europäische Kommission, Amtsblatt der EU (EUR-Lex)

  5. 5Zollanmeldung: ATLAS, e-zoll, Passar und die Vertretung durch den Spediteur

    DeutschlandÖsterreichSchweiz

    Die Einfuhranmeldung läuft in Deutschland über ATLAS, in Österreich über e-zoll mit Bewilligung, in der Schweiz über e-dec Import und schrittweise Passar, spätestens bei der Einfuhr. Meist gibt der Spediteur oder Zollagent die Anmeldung ab: direkt im Namen des Importeurs mit Vollmacht oder indirekt im eigenen Namen, dann haftet er selbst für die Zollschuld.

    • •Direkte Vertretung: Vollmacht mit Datenabruf- und Empfangsvollmacht; Rechtswirkungen treffen nur den Importeur
    • •Indirekte Vertretung: Spediteur wird Anmelder und Zollschuldner; üblich, wenn der Importeur nicht im Zollgebiet der EU ansässig ist
    • •Vertreter müssen in der EU ansässig sein; ein Spediteur in China gibt die EU-Einfuhranmeldung nur über eine Niederlassung oder einen Partner ab
    • •Österreich verlangt vor Ankunft eine summarische Eingangsanmeldung mit Sicherheitsdaten; die EU weitet die Vorabdaten über ICS2 aus
    • •Schweiz: Anmeldung vor Ankunft möglich, übermittelte Daten sind verbindlich; ohne Zollkonto zahlt der Transporteur die Abgaben am Schalter

    Tipp: Art der Vertretung und Vollmacht im Speditionsvertrag festhalten und die Anmeldung vor Abgabe prüfen: Der Importeur bleibt für Tarifnummer, Wert und Ursprung verantwortlich.

    Quellen: Generalzolldirektion (Zoll online), Bonn · Generalzolldirektion (Zoll online), Bonn · Bundesministerium für Finanzen (BMF), Zoll, Wien · Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes, Wien · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Bern

  6. 6Präferenzen und Ursprung: kein EU-Abkommen, Freihandelsabkommen Schweiz–China

    EUSchweiz

    Zwischen der EU und China gibt es kein Freihandelsabkommen; Waren aus China zahlen den Drittlandszoll, und der Ursprung entscheidet über Zusatzzölle. Die Schweiz hat seit 1. Juli 2014 ein Freihandelsabkommen mit China: Mit gültigem Ursprungsnachweis sinkt oder entfällt der Zoll für viele Positionen, die Präferenz muss in der Zollanmeldung beantragt werden.

    • •Schweiz: Nachweis EUR.1 CN oder Ursprungserklärung eines zugelassenen Ausführers, je Position mit sechsstelliger HS-Nummer und Ursprungskriterium
    • •Nachweise aus China sind zwölf Monate ab Ausstellung bei der Einfuhrzollstelle vorzulegen; fehlt er bei der Anmeldung, ist eine provisorische Veranlagung möglich
    • •Für zollfreie Industriewaren braucht die Schweiz seit 1. Januar 2024 keinen Ursprungsnachweis; die Präferenz zählt vor allem bei Agrar- und Textilwaren
    • •EU: Ursprungsangaben belegen, weil Antidumping- und Ausgleichszölle am Ursprung hängen; Umladung oder Umverpackung in Drittländern begründet keinen neuen Ursprung
    • •Das modernisierte Abkommen Schweiz–China wurde im August 2026 ausverhandelt und gilt erst nach Unterzeichnung und Genehmigung

    Tipp: Ursprungsnachweise vom Lieferanten mit der Rechnung anfordern, nicht nach Ankunft; der Zoll akzeptiert nur formgerechte Nachweise.

    Quellen: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Bern · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Bern · Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) / SECO

  7. 7Produktsicherheit: CE-Kennzeichnung, GPSR und die verantwortliche Person

    EU

    Konsumgüter dürfen in der EU nur mit einer verantwortlichen Person mit Sitz in der EU in Verkehr gebracht werden; sitzt der Hersteller in China, übernimmt der Importeur diese Rolle oder ein Bevollmächtigter. Die Produktsicherheitsverordnung gilt seit 13. Dezember 2024 und ergänzt die CE-Vorschriften für harmonisierte Produkte wie Elektrogeräte, Spielzeug und Maschinen.

    • •Importeur prüft vor dem Inverkehrbringen, dass das Produkt sicher ist und Kennzeichnung, Anleitung und Sicherheitshinweise in der Landessprache vorliegen
    • •Name und Kontaktdaten des Importeurs oder der verantwortlichen Person auf dem Produkt oder der Verpackung
    • •Technische Unterlagen des Herstellers zehn Jahre bereithalten und der Marktüberwachung auf Verlangen vorlegen
    • •Gefährliche Produkte unverzüglich melden und zurückrufen; Online-Angebote müssen die verantwortliche Person nennen
    • •Harmonisierte Produkte zusätzlich mit CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Normen; Lieferanten in China liefern die Nachweise vor der Bestellung

    Tipp: Konformitätserklärung und Prüfberichte vor der Zahlung anfordern; nach Ankunft lassen sich fehlende Nachweise kaum beschaffen.

    Quellen: Europäische Kommission, Generaldirektion Handel (Access2Markets) · Europäisches Parlament und Rat, Amtsblatt der EU (EUR-Lex)

  8. 8Kleinsendungen seit 1. Juli 2026

    EUDeutschlandÖsterreich

    Seit 1. Juli 2026 gibt es in der EU keine Zollbefreiung mehr für Sendungen geringen Werts; jede Sendung aus China wird angemeldet, übergangsweise mit einem Pauschalzoll je Artikel, bis die Zollreform mit dem EU-Datenhub greift. Betroffen sind vor allem Direktsendungen von Online-Händlern; Plattformen gelten nach der Zollreform als Importeure ihrer Verkäufe.

    • •Zollanmeldung für jede Sendung, auch unter der früheren Freigrenze; Pauschalzoll je Artikel in der Übergangsphase bis Mitte 2028
    • •Einfuhrumsatzsteuer über die Plattform (IOSS) oder bei der Einfuhr; Deutschland und Österreich erklären die Abwicklung in eigenen Fragen und Antworten
    • •Für gewerbliche Importeure lohnt die Konsolidierung: Sammelsendungen mit regulärer Anmeldung statt vieler Einzelpakete
    • •Kurier- und Postdienste erheben für die Abfertigung eigene Gebühren, die im Angebot gesondert auszuweisen sind

    Tipp: Lager in der EU oder konsolidierte Fracht prüfen; der Direktversand einzelner Pakete aus China verliert mit dem Pauschalzoll seinen Vorteil.

    Quellen: Europäische Kommission, Generaldirektion Handel (Access2Markets) · Bundesministerium für Finanzen (BMF), Zoll, Wien · Generalzolldirektion (Zoll online), Bonn

  9. 9Verbote, Beschränkungen, Gefahrgut und Sanktionen

    EUSchweizChina

    Nicht jede Ware darf frei eingeführt werden: Lebensmittel, Pflanzen, Arzneimittel, Chemikalien, Waffen und bestimmte Technologien brauchen Genehmigungen oder Nachweise, Lithiumbatterien gelten als Gefahrgut, und Sanktions- und Exportkontrolllisten sind vor der Buchung zu prüfen. Auf chinesischer Seite laufen Ausfuhrlizenzen über das Single Window.

    • •Genehmigungspflichten je Warennummer im Zolltarif prüfen (EZT-online, TARIC, Tares); Österreich listet Verbote und Beschränkungen im Unternehmensportal
    • •Gefahrgut: Lithiumbatterien und Geräte mit Batterien nach den Gefahrgutvorschriften der IATA (Luft) und dem IMDG-Code (See) deklarieren
    • •Sanktionen: Transporte durch Russland auf der Bahnroute und sanktionierte Güter nach den EU-Sanktionspaketen prüfen
    • •China: Ausfuhrlizenzen für kontrollierte Güter (Dual-Use, kritische Rohstoffe) über das International Trade Single Window, vom Exporteur zu beschaffen
    • •Produktspezifische Regeln wie Pflanzenschutz, Tierseuchen, Chemikalien- und Medizinprodukterecht gelten zusätzlich zum Zollrecht

    Tipp: Vor der Bestellung klären, ob die Ware genehmigungspflichtig ist; Container mit fehlender Genehmigung stehen im Zolllager und kosten Standgeld.

    Quellen: Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes, Wien · International Air Transport Association (IATA), Montreal und Genf · Zollverwaltung der VR China (GACC) mit den beteiligten Behörden · Rat der Europäischen Union, Brüssel

  10. 10Dokumente für die Einfuhrabfertigung

    EUSchweiz

    Die Einfuhranmeldung stützt sich auf die Handelsrechnung mit Lieferbedingung, die Packliste, das Transportdokument (Konnossement, Luftfrachtbrief oder Frachtbrief), Ursprungsnachweise, Konformitätsnachweise und die Vollmacht für den Vertreter. Fehlende oder widersprüchliche Angaben sind der häufigste Grund für Kontrollen und stehende Container.

    • •Handelsrechnung: Verkäufer, Käufer, EORI oder UID, Warenbeschreibung mit Tarifnummer, Menge, Preis, Währung, Lieferbedingung; Fracht und Versicherung getrennt
    • •Packliste mit Stückzahl, Brutto- und Nettogewicht und Maßen je Packstück; Angaben müssen zu Konnossement und Anmeldung passen
    • •Ursprungsnachweis: Ursprungszeugnis der chinesischen Handelskammer oder des Zolls für die EU, EUR.1 CN für die Schweiz
    • •Konformität: CE-Erklärung, Prüfberichte, Sicherheitsdatenblätter und Gefahrgutpapiere je nach Ware
    • •Bei höheren Werten eine Zollwertanmeldung, bei Vertretung die Vollmacht; Unterlagen nach den Aufbewahrungsfristen des Zoll- und Steuerrechts aufbewahren

    Tipp: Dokumente vor Abfahrt in China prüfen lassen; der Spediteur kann Fehler in der Rechnung korrigieren lassen, solange die Ware nicht verladen ist.

    Quellen: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Bern · Generalzolldirektion (Zoll online), Bonn · Generalzolldirektion (Zoll online), Bonn

Typische Fehler

  • •Tarifnummer vom Lieferanten übernommen und nicht geprüft
  • •Fracht und Versicherung nicht auf der Rechnung, Zollwert geschätzt
  • •Keine verantwortliche Person in der EU für Konsumgüter
  • •Ursprungsnachweis für die Schweiz erst nach Ankunft angefordert
  • •Vollmacht und Art der Vertretung nicht geregelt, Streit über die Zollschuld
  • •Genehmigungspflicht erst im Zolllager entdeckt, Standgeld läuft
  • •Kleinsendungen einzeln verschickt statt konsolidiert

Aufgabenteilung mit dem Spediteur

Der Spediteur bucht, erstellt und prüft Dokumente, gibt die Einfuhranmeldung ab und streckt auf Wunsch Abgaben vor; der Importeur liefert Stammdaten, Lieferbedingung und Nachweise und bleibt gegenüber dem Zoll verantwortlich. Welche Anbieter Zoll- und Compliance-Leistungen im Zielland bieten, zeigt die Übersicht der Spediteure; welche Kostenpositionen daraus entstehen, die Kostenstruktur; wie sich ein Anbieter in China vorab prüfen lässt, die Seite Spediteur prüfen.

Häufige Fragen

Braucht ein Importeur in der Schweiz eine EORI-Nummer?
Für Einfuhren in die Schweiz nicht; dort identifiziert die UID, und die Anmeldung läuft über e-dec oder Passar. Wer von der Schweiz aus Waren in die EU einführt oder dort ein Lager betreibt, braucht eine EORI-Nummer, die der EU-Staat der ersten Zolltätigkeit vergibt.
Wer zahlt Zoll und Steuern bei DDP und DAP?
Bei DDP trägt der Verkäufer in China Abgaben und Anmeldung, meist über einen indirekten Vertreter in der EU; bei DAP endet seine Pflicht an der Rampe, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer trägt der Importeur. Für den Vorsteuerabzug ist DAP oder FOB oft günstiger, weil der Importeur dann selbst Anmelder ist.
Wie lange dauert die Einfuhrabfertigung?
Bei vollständigen Daten und Dokumenten wird die Anmeldung in der Regel am Tag der Ankunft oder am Folgetag freigegeben; Kontrollen, fehlende Genehmigungen oder Zollwertfragen verlängern das auf Tage. Vorabanmeldungen und AEO-zertifizierte Partner verkürzen die Abfertigung.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Änderungen vorbehalten.

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